[846] Denominiren (v. lat.), 1) benennen; 2) zu einer Stelle ernennen; daher Denominirter, ein Ernannter, Denominator, Ernenner, auch Benenner (daher so v.w. Nenner eines Bruchs); Denominandi jus (Denominationsrecht), das Recht, einen Candidaten zu einer Stelle dem vorzuschlagen, welcher das Berufungsrecht hat; vgl. Patronat.