Designatĭon

[866] Designatĭon (v. lat.), 1) Bezeichnung; 2) das Verzeichniß; so Verzeichniß, in welchem bei einem Concurs die Gläubiger mit ihren Forderungen aufgeführt werden; D. der Kosten, Verzeichniß der in einem Rechtsstreite od. durch die Vornahme von einzelnen gerichtlichen Handlungen erwachsenen Kosten; Verzeichniß des Nachlasses eines Verstorbenen; Verzeichniß der bei einem Zollamte passirenden Waaren; beim Assecuranzwesen das Verzeichniß bes. der Waaren, welche dem Verderben leichter unterworfen sind; 3) Ernennung zu einem Amte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 866.
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