[667] Designation (lat.), Bezeichnung, Anordnung, Ernennung. Aktendesignation ist das Verzeichnis[667] einer Anzahl zu verschickender Aktenbände, Besoldungsdesignation das Verzeichnis der mit der Stelle eines Geistlichen oder eines Lehrers verbundenen Einkünfte, Kostendesignation die spezielle Auszeichnung der Sporteln und Vorlagen, die jemand an eine Behörde zu zahlen hat. Auch versteht man unter D. die spezielle Angabe der Waren, die ein Zollamt zu passieren haben. Designationsurteil ist die nach früherm Rechte durch gerichtliches Urteil erfolgte Feststellung der Reihenfolge, in der die Konkursgläubiger rangierten. Endlich bezeichnet D. auch die Bestimmung zu einem Amte, die bloß vorläufige Berufung, wobei die definitive Übertragung noch von bestimmten Bedingungen, z. B. der Bestätigung des Landesherrn, abhängig gemacht ist.