Dette

[877] Dette (fr., spr. Dett), die Schuld; so seit 1814 in dem Königreich der Niederlande: D. integrale, das 1/3 der 1200 Mill. holländ. Gulden betragenden Staatsschuld, welche 1810 auch von den Franzosen anerkannt worden war u. 1814 von der zurückkehrenden alten Regierung wieder als wirkliche Schuld anerkannt wurde (daher die Schuldscheine darüber Integralen); dagegen D. differée, aufgeschobene Schuld, die von den Franzosen für erloschen erklärten 2/3 jener Schuld, welche auch 1814, aber bedingungsweise, anerkannt wurde; s. u. Staatspapiere.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 877.
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