[123] Didaskalĭa (gr.), 1) Lehre, Unterricht, Anweisung, Belehrung; 2) die Einübung eines dramatischen Stückes behufs der Aufführung; 3) das Drama selbst, bes. die Tetralogie (s.d.), womit ein Dichter im dramatischen Wettkampf auftrat; 4) die Nachricht über ein aufgeführtes Drama, worin der Dichter des Drama, Zeit u. Ort der Aufführung, der Erfolg des Stückes etc. angegeben war; dergleichen Didaskalien, auf Tafeln geschrieben, wurden in Athen im Theater aufgestellt. Solche Nachrichten gab es auch von den römischen Dramatikern, wie von den Komödien des Terentius die Notizen über die Zeit der Aufführung der Stücke, die Componisten der Cantica u. die Hauptrollen beweisen. 5) Besondere Schrift, in welcher jene Verzeichnisse abgeschrieben, chronologisch geordnet u. mit Bemerkungen u. Erläuterungen versehen waren. Eine solche D. schrieb zuerst Aristoteles, dann die Alexandriner Dikäarchos, Kallimachos, Aristophanes Byzantinos, Aristarchos u. A., welche sämmtlich verloren gegangen u. von denen nur noch kurze Auszüge von Grammatikern u. Scholiasten in den Hypothesen od. Argumenten zu den einzelnen Tragödien u. Komödien übrig sind.