[180]Discessĭo (lat,), 1) Weggang, Trennung; 2) (röm. Ant.), das Übertreten zu Jemandes Partei im Votiren; 3) das Votiren selbst, weil Senatsbeschlüsse abgefaßt wurden durch Absonderung der Stimmgeber in 2 getrennte Haufen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 180.