Dispensiren

[187] Dispensiren (v. lat.), 1) freisprechen, erlassen; 2) Arzneien, bes. zusammengesetzte, bereiten; 3) Arzneien ausgeben, eigentlich nur den Apothekern zustehend. Das Selbst-D. der Ärzte ist in den meisten Staaten nur da gestattet, wo gute Apotheken fehlen u. bei der Praxis von Landärzten. In einigen Staaten haben auch die homöopathischen Ärzte das Recht der Selbstdispensation.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 187.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: