[258]Doppelkirchen, zwei übereinandergebaute Kirchan, bes. in Nonnenklöstern vorkommend, von denen die untere zum Pfarrdienst, die obere für die Nonnen bestimmt ist. Eine der bekanntesten Kirchen dieser Art ist die Kreuzkirche in Breslau.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 258.