[22] Nonne (lat. Nonna, vom ägyptischen Nonnis, unversehrte Jungfrau); Person weiblichen Geschlechts, welche bei einer gemeinschaftlichen Lebensweise mit anderen an die Klostergelübde gebunden ist. Solche Genossenschaften gottgeweiheter Jungfrauen (Virgines sanctimoniales) sind Nachahmungen der Mönchsklöster u. haben ihren Ursprung im 4. Jahrh., wo die Schwester des Einsiedlers Antonius eine solche in Ägypten gründete. In der ersten christlichen Zeit gab es zwar auch schon Jungfrauen, welche sich durch Frömmigkeit, Krankenpflege u. Jugendunterricht auszeichneten, vor der Gemeinde das Gelübde der Keuschheit ablegten u. dann vom Bischof eingekleidet wurden; aber sie führten kein gemeinschaftliches Leben, sondern blieben im Schoße der Familie. Nachdem im Orient die Nonnenklöster Eingang gefunden hatten, verbreiteten sie sich auch bald über das Abendland. Ihre Lebensweise ist durch eine bestimmte Regel vorgeschrieben. Außer den drei Gelübden der Armuth, der Keuschheit u. des Gehorsams, liegt der N. die Pflicht des Gebetes, der Betrachtung, Krankenpflege, Jugenderziehung, der Handarbeit etc. ob. Die Nonnenklöster haben eine Vorsteherin (Äbtissin, Priorin, Oberin), welche entweder von den N-n selbst od. vom Generalcapitel gewählt wird. Die Oberaufsicht führt der Bischof, wofern sie dem Generalcapitel nicht zusteht; diese haben dann auch Visitationen vorzunehmen. Außer den eigentlichen N-n od. Chorschwestern gibt es noch Laienschwestern, welche die häuslichen Arbeiten zu besorgen haben; alle aber stehen unter strenger Clausur.
Adelung-1793: Nonne (3), die · Nonne (2), die · Nonne (1), die
Brockhaus-1911: Nonne [2] · Nonne
DamenConvLex-1834: Adelheid, die Nonne
Meyers-1905: Nonne [3] · Nonne [4] · Nonne [2] · Nonne von Kent · Nonne [1]
Pierer-1857: Nonne [2] · Nonne [3] · Nonne · Mönch u. Nonne · Nonne u. Mönch · Nonne von Dülmen