[302]Drehstange, 1) eine Stange, die sich nach verschiedenen Richtungen drehen läßt, od. mit der man einen Gegenstand in drehende Bewegung setzt; 2) so v.w. Drehstock; 3) so v.w. Wippe.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 302.