Dreiling

[306] Dreiling, 1) ein Ganzes, welches aus 3 anderen Ganzen besteht; daher 2) (Dreelingk), alte Silbermünze von Hamburg, Lübeck, Lüneburg u. Wismar, von Guldengröße, 3 = 1 Lübische Mark; es gab doppelte zu 32 u. halbe zu 8 Witten; 3) (Dreiheller), in Holstein Münze von 3 Hellern, 2 = ein Sechsling, 192 = 1 Thaler. Die holsteinischen, Rostocker u. Wismarer u. die halben D-e, die es in Lauenburg gab, sind von Kupfer; 4) in Österreich Weinmaß von 30 Eimern; 5) in Ober-Deutschland Maß von 30 Kannen; 6) in Sachsen hier u. da der 3. Theil eines Viertels Bier od. 60 Kannen; 7) (Bäcker), kleines Brod für 3 Pfennige; 8) (Drillingsstreif, Her.), 3 so nahe neben einander gestellte Fäden, daß man es deutlich sieht, daß die 3 nur eine Figur bilden sollen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 306.
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