[416] Durchgang, 1) Öffentlicher Verbindungsweg zweier Straßen, welcher über das Grundstück eines Privaten führt; 2) (Durchgangsgerechtigkeit), das Recht, durch ein fremdes Grundstück zu gehen; 3) (Kriegsw.), so v.w. Poterne; 4) so v.w. Transito; 5) (Mus.), das Fortschreiten eines Haupttons zu einem andern durch zunächstliegende, nicht zur Grundharmonie gehörige Töne (Durchgangstöne, Durchgangsnoten), wodurch die beiden Haupttöne melodisch verknüpft werden; geschieht der D. im schlechten Takttheil, so ist er ein regelmäßiger, im guten (schweren) aber ein unregelmäßiger; im letzten Falle nennt man die Durchgangsnoten Wechselnoten; erscheinen die Durchgangstöne mehrerer Stimmen in der Form eines Accords, so nennt man denselben Durchgangsaccord; 6) (Min.), so v.w. Blätterdurchgang.