Einäschern

[540] Einäschern, 1) (Chem.), organische Körper unter Luftzutritt verbrennen, wobei dann nur das Unorganische als Asche zurückbleibt; 2) so v.w. Calciniren; 3) mit Asche bestreuen, s. Äschern; daher Einäscherung, das Bestreuen mit Asche als Zeichen der Buße, s.u. Aschermittwoch; 4) das leinene Garn mit Asche kochen; 5) in Asche verwandeln.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 540.
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