Einbruch

[542] Einbruch, 1) gewaltsames Eindringen der Diebe in ein Gebäude, s.u. Diebstahl; 2) (Bergb.), Vertiefung, die man zuerst in die Dammerde od. das feste Gestein macht, wenn ein Gesenke od. eine Schacht abgeteuft wird; 3) (Herald.), s.u. Ehrenstücke.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 542.
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