Gesenke [1]

[289] Gesenke, 1) stählerne Formen, in welchen dem glühenden Eisen eine beliebige Gestalt gegeben werden kann; die Form theilt sich ins Unter- u. Obergesenke, dazwischen wird das zu modelnde Stück gelegt. Bei einer Art Arbeit wird der Gesenkehammer, dessen Bahn nach Erforderniß erhaben od. vertieft ist, auf das in der Form liegende, glühende Eisen gesetzt u. mit einem größeren Hammer darauf geschlagen; 2) die halbrunden Vertiefungen des Amboses der Rohrschmiede (daher Gesenkeambos), worin die Flinten- u. Büchsenläufe mit einem 11/2 bis 5 Pfund schweren Hammer über den Dorn zusammengeschweißt werden, während man den letzteren hin u. her dreht; 3) (Bergb.), der unterste Theil eines Abteufens; 4) ein Schacht, welcher nicht zu Tage, sondern von einem Gange od. einer Strecke angelegt wird, um Wasser abzuleiten od. das Innere des Ganges zu erforschen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 289.
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