Einseitswendig

[556] Einseitswendig (Bot.), Eigenschaft von Blättern od. Blüthen, welche darin besteht, daß dieselben zusammenstehend nach einer Seite hingewendet sind, dabei aber auf verschiedenen Seiten ihrer gemeinsamen Achse entsprungen sein können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 556.
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