[556]Einseitswendig (Bot.), Eigenschaft von Blättern od. Blüthen, welche darin besteht, daß dieselben zusammenstehend nach einer Seite hingewendet sind, dabei aber auf verschiedenen Seiten ihrer gemeinsamen Achse entsprungen sein können.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 556.