[556] Einseitigkeit, im Gegensatz zu Allseitigkeit u. Vielseitigkeit, die vorzugsweise od. auch ausschließende Bildung nur einzelner od. Einer geistigen od. körperlichen Kraft. So weit es der Einseitige in seinem Fache od. mit seiner Kraft bringen kann, so ist er doch im Urtheilen u. im Leben stets beschränkt.