Einsulzen

[554] Einsulzen, jede Behandlung von Nahrungsmitteln, vornämlich von Fleisch mit Salz, bes. Küchensalz, wodurch dieselben, gegen Fäulniß verwahrt, zum Gebrauch sollen erhalten werden; vgl. Bökeln.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 554.
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