[559]Einverständniß mit dem Feinde, das Mittheilen von Nachrichten, Plänen über die Operationen u. Maßnahmen eines Heeres, wird bei Militärpersonen als Verrath, bei Civilpersonen als Spionage bestraft.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 559.