Einverständniß mit dem Feinde

[559] Einverständniß mit dem Feinde, das Mittheilen von Nachrichten, Plänen über die Operationen u. Maßnahmen eines Heeres, wird bei Militärpersonen als Verrath, bei Civilpersonen als Spionage bestraft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 559.
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