[788] Eparch (v. gr. Eparchos), 1) Befehlshaber; bes. 2) Gouverneur einer Provinz; auch 3) so v.w. Proconsul, Proprätor u. Praefectus praetorio. Daher Eparchie, 1) die Würde, der Verwaltungsbezirk eines Eparchen; 2) in der Griechischen Kirche bischöflicher od. erzbischöflicher Sprengel, so noch in Rußland; 3) im jetzigen Königreich Griechenland Unterabtheilung eines Nomos; die E. selbst ist in Demen eingetheilt.