Erblandeshofämter

[814] Erblandeshofämter, österreichische Erbämter, welche ihre Functionen verrichten, wenn der Kaiser in die Provinzen kommt; die Erbhofämter dagegen verrichten sie nur in Wien.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 814.
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