Erbzoll

[824] Erbzoll (Wasserb.), das, gewöhnlich einen Zoll betragende Übermaß, welches gegen die Höhe des Mahlpfahles beim Juchbaum eines Mühlwehres zugegeben wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 824.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika