[942] Euer, persönliches Fürwort der 2. Person; jetzt ungewöhnlich, außer in schriftlichen Titeln, wo es, abgekürzt Ew., dem Niedern (z.B. Eure Edeln), wie dem Höchsten (z.B. Eure Majestät) gegeben wird.
Adelung-1793: Euer (2) · Euer (1)