Exāmen

[27] Exāmen (lat), 1) Untersuchung, Prüfung; 2) Prüfung der Kenntnisse Jemands; so Schul-, Candidaten-, Prediger-, Offizier-E. etc.; es heißt, wenn es bes. streng ist, E. rigorōsum. Derjenige, welcher examinirt, heißt Examinator; welcher examinirt wird, Examinand; die examinirende Behörde, Examinationscommission, besteht auf Universitäten aus Mitgliedern der Facultät, beim Staats- od. Amts-E. aus Mitgliedern der Landescollegien. Examinatorium, auf der Universität Vorbereitung auf das Examen od. überhaupt Repetition über gehörte Collegia, von jüngern Docenten (Repetenten) gehalten; 3) E. crucis, Art Gottesurtheil, s.d.; 4) Verhör, so E. articulatum, E. summarium, E. testium, s.u. Verhör.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 27.
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