Excludiren

[31] Excludiren (v. lat.), 1) ausschließen; 2) von einer Schule schimpflich fortschicken, vgl. Relegiren. Daher Exclusion, 1) Ausschließung; z.B. Exclusio foetus, so v.w. Ausschließung der Leibesfrucht; 2) Ausschlteßung von einer Gemeinschaft wegen Unwürdigkeit, als Strafe, bes. 3) von Schülern in öffentlichen Schulen; 4) Methode, arithmetische Aufgaben zu lösen, dadurch, daß man die der Aufgabe keine Genüge leistenden Zahlen aussondert. Frenicle de Bessy erfand sie zu Anfang des 17. Jahrh.; sie ist durch die algebraische Methode zu entbehren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 31.
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