Extrēm

[47] Extrēm (v. lat.), das Äußerste einer Sache; Übertriebenes. Daher Extremität, 1) das Äußerste; daher Extremitäten, die Außenglieder des ganzen Körpers, bes. die Arme u. Füße vom Körperstamm an, jene als obere, diese als untere E.; auch von einzelnen Körpertheilen (Knochen, Muskeln) die Endtheile; von Pferden die Füße, aber auch die Mähnen, der Schweif, das Maul; 2) der äußerste Nothfall.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 47.
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