[47] Extrēm (v. lat.), das Äußerste einer Sache; Übertriebenes. Daher Extremität, 1) das Äußerste; daher Extremitäten, die Außenglieder des ganzen Körpers, bes. die Arme u. Füße vom Körperstamm an, jene als obere, diese als untere E.; auch von einzelnen Körpertheilen (Knochen, Muskeln) die Endtheile; von Pferden die Füße, aber auch die Mähnen, der Schweif, das Maul; 2) der äußerste Nothfall.