Förmlich

[422] Förmlich, 1) was die Form hat, welche es nach der Regel haben soll, so förmlicher Schluß, förmlicher Beweis, s.u. Form 3); 2) an äußeren Umgangsformen festhaltend.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 422.
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