Fürstengut

[805] Fürstengut, die einem regierenden Herrn od. dessen Familie zugehörigen Effecten. Das F. genoß, sonst wenigstens factisch u. resp. auf Ansuchen, der Zollfreiheit, die jedoch im Deutschen Zollverein nicht anerkannt wurde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 805.
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