Falle [1]

[91] Falle, 1) Werkzeug, Thiere lebendig od. todt zu fangen; über deren Einrichtungs die betreffenden Thiere; 2) (Mühlenb.), das Schutzbret des Ablasses; 3) an deutschen Schlössern zwei Haken, welche von oben u. unten in den Schließhaken einfallen u. denselben fest halten; an dem unteren ist ein Ring od. eine Hervorragung, Fallenohr, um den Riegel daran zurückzuziehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 91.
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