Riegel [1]

[152] Riegel, 1) ein langes, meist vierkantiges Stück Holz; 2) (beim Schiffsbau Riegelung), kurze Stücken Holz od. Balken, welche Wände, Säulen od. Ständer horizontal verbinden; daher Riegelwand, s. Bundwand, u. Riegelwerk, so v.w. Fachwerk; vgl. Laffete A); 3) bei Planken u. Stacketen die Querhölzer, welche zwischen den Säulen liegen u. an welche die Breter u. Latten angenagelt werden; 4) die Stücken Holz, welche quer über den Boden eines Gefäßes befestigt werden; 5) die Querleiste an einem Fensterkreuz; 6) an Thüren zur Schließung derselben ein bewegliches Stück Holz od. Eisen, welche sich zwischen drei Kloben od. Haspen bewegt, wovon zwei an der Thür, der dritte an dem Anschlage der Thür befestigt ist; 7) bei Schlössern ein Stück Eisen, welches aus dem Schlosse hervortritt, wenn man das Schloß zuschließt od. den Drücker nachlässt; daher Riegelschloß, ein Schloß, welches einen R. hat, der mit dem Schlüssel auf- u. zugeschlossen wird; im Gegensatze eines Klinkschlosses, welches nur eine Klinke hat; 8) am Ende der Knopflöcher u. Schlitze mehre Stiche dicht neben einander, welche das Ausreißen der Knopflöcher verhindern; 9) längliche, im Querschnitt viereckige Stücken Seife, wie sie gewöhnlich verkauft werden; 10) (Jagdw.), so v.w. Wechsel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 152.
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