Fallrohr

[94] Fallrohr, ist ein aus Küchen etc. senkrecht an der Wand des Gebäudes herabgehendes hölzernes od. metallenes Rohr, durch welches nutzlose Flüssigkeiten abgeleitet werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 94.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika