Fallreep

[94] Fallreep (Seew.), das Tau, welches an beiden Seiten einer Schiffstreppe befestigt ist, damit die aus- u. einsteigenden Personen sich daran anhalten können. Auf F.! Commando zum Antreten der Mannschaft, die am Bord als Ehrenbezeugung für die Ankommenden u. Abgehenden gilt. Fallreepstreppe, die Bordtreppe, die je nach der verschiedenen Gattung der Schiffe außer Bord befestigt wird, u. zum Ein- u. Ausgehen dient. Fallreepzepter, die beiden Eisen- od. Bronzestangen, die zu beiden Seiten der Bordtreppen das Fallreep halten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 94.
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