Fatāle

[131] Fatāle, Mehrzahl Fatalĭa (Fatalien), eine Nothfrist bei der Appellation, welche nicht versäumt werden darf, wenn man der Wohlthat der Appellation nicht verlustig gehen will, es sind deren 4; s.u. Appellation III. A) a).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 131.
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