[169]Feldapotheke, Apparat von Arzneimitteln, welchen in das Feld rückende Truppen mit sich führen. Die Verwaltung besorgt ein Feldapotheker, die Bereitung geschieht nach der Feldpharmakopöe.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 169.