Felddienst

[169] Felddienst, 1) im weitesten Sinne aller Dienst, der von den Truppen zur Erreichung des Kriegszweckes gethan werden muß; öfter beschränkt man jedoch diesen Begriff u. versteht darunter 2) im engeren Sinne vorzüglich den Vorpostendienst, dann auch den Dienst auf Märschen, im Lager, bei Transporten etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 169.
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