[173] Feldschöppe, verpflichtete Person, welche als Nebenperson des Gerichtes zur Taxation von Grundstücken od. zur Abgabe von Gutachten als Sachverständiger in Sachen, die Grundstücks- od. Landwirthschaftsverhältnisse betreffen, benutzt wird.
Adelung-1793: Feldschöppe, der