[334]Flaschenlampen, Lampen, bei denen das Öl in eine, neben der Lampe angebrachte blecherne Flasch gegossen, diese dann umgekehrt u. so in den Ölbehälter gestellt wird, daß in denselben das Öl aus der F. fließt, s.u. Lampe.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 334.