[422]Formortūra (Forsmortura, Formort, Formorture), im MittelalterGüter eines Verstorbenen, welche durch das Erbrecht an einen Anderen, od. wenn keine Erben vorhanden waren, an den Grundherrn fielen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 422.