[430] Forstgedinge, 1) Vertrag des Eigenthümers od. Verwalters eines Waldes mit einem Andern, durch welchen er diesem gegen ein Abfindungsquantum Nutzungsrechte in einem bestimmten Forste od. Bezirke gestattete; 2) Vertrag mit Waldarbeitern über Lohnsätze für geleistete Arbeiten. Vgl. Forstrecht.