[451]Fraction (v. lat.), 1) Bruch; 2) das Brechen; 3) in den parlamentarischen Parteien die kleineren Unterabtheilungen od. Gruppen, welche in einzelnen Principienfragen von der Hauptpartei abweichen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 451.