Fredum

[666] Fredum (Fredus, Wette, Gewedde), eine Geldstrafe, welche nach dem. älteren deutschen Strafrecht neben dem Wehrgelde (s.d.) für den Verletzten oder dessen Familie noch als Sühne des begangenen Friedensbruches an den König od. den Richter gezahlt werden mußte. Sie bildete gewissermaßen den Übergang von den Compositionen (s.d.) zu den öffentlichen Strafen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 666.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika