Fredum

[51] Fredum (Fredus, Fridus, Friedensgeld, Friedegeld), ein Strafgeld, das nach altgermanischem Strafrecht der Verbrecher neben dem Wergeld (compositio), das er zur Sühne an den Verletzten und bei Tötungen an die Familie des Getöteten zu zahlen hatte, an den König (Staat) oder den Richter dafür entrichten mußte, daß dieser ihm nunmehr »Frieden wirkte«, indem er jede weitere Fehde (s.d.) und Privatrache verbot. Da o F. durfte von den Richtern erst nach vollständiger Bezahlung des Wergeldes erhoben werden. In den mittelalterlichen Rechtsbüchern wird das F. Wedde, Wette (gewette) oder Buße genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 51.
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