[677] Freigelassener, 1) ein durch einen besonderen Act in Freiheit gesetzter Sklave, s.u. Sklaverei; 2) der, dessen Eltern od. Großeltern Sklaven gewesen sind.
Brockhaus-1911: Freigelassener
Herder-1854: Freigelassener
Meyers-1905: Freigelassener