[820] Fußschemel, 1) (Weber), an einem Webstuhle Latten, mit welchen die Schäfte gezogen werden, so daß die Kette Fach macht. Sie sind hinten um einen Bolzen beweglich, vorn schweben sie frei, indem sie mittelst einer Schnur an den Schäften hängen. Zum Weben des glatten Zeuges sind nur zwei, zum geköperten u. gemusterten Zeuge mehre F. nöthig, welche, wie das Pedal einer Orgel, nach Vorschrift der Patrone getreten werden; 2) so v.w. Fußbank.[820]