Fußstück

[821] Fußstück l) (Herald, so v.w. Fuß; 2) schwache Querhölzer, auf dem Boden eines Boots od. einer Schaluppe, gegen welche die Seeleute bei dem Rudern ihre Füße stemmen, um die Ruder mit mehr Kraft an sich ziehen zu können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 821.
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