[821] Fußstock (Fußstab), 1) eine dünne, an beiden Enden mit Eisen beschlagene Latte, auf welcher mehrere in Zolle eingetheilte Fuße entweder durch Einschnitte od. durch schwarze u. weiße Ölfarbe angegeben sind. Je nach der Anzahl der darauf bezeichneten Fuße nennt man den F. Sechs-, Acht-, Zehnfußstock; er dient bei jedem Baue u. beim Feldmessen zur Abnahme der erforderlichen Maße; 2) so v.w. Zollstock.