Fuder

[778] Fuder, 1) so viel, als auf einen zweispännigen Wagen geladen werden kann; daher 2) Wiesenmaß, z.B. eine Wiese von drei F., auf welcher drei F. Heu erbaut werden; 3) ein in mehreren deutschen Staaten, größeren Handelsplätzen, in der Schweiz, Dänemark u. Schweden etc. übliches größeres Weingebind, gewöhnlich zu 6 Ohm od. 12 Eimer, die genaueren Angaben finden sich in den geographischen Artikeln der betreffenden Länder u. Städte; 4) auch ein Mast trockener Dinge, so hält z.B. 1 F. Getreide zu Hildesheim 40 Scheffel; 5) in Bergwerken sonst ein Maß für Erze, Kiese, Eisensteine etc., = 3 Karren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 778.
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