Gütepflegung

[795] Gütepflegung, das Bestreben des Richters, einen entstandenen Proceß unter den betheiligten Interessenten durch gegenseitigen Vergleich zu schlichten; vgl. Civilproceß u. Vergleich.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 795.
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