Gabelstück

[829] Gabelstück, 1) (Schifsb.), so v.w. Gabelholz; 2) kleines Kammergeschütz, das auf dem Oberverdeck der Schiffe mit seinem Schildzapfen in einer eisernen Gabel befestigt ist u. sich nach allen Seiten richten läßt. Vgl. Drehbassen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 829.
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