[25] Gebärmutterausrottung (Exstirpatio uteri, Chir.), Entfernung der ganzen od. eines Theiles, bes. des Halses der Gebärmutter durch schneidende Werkzeuge, od. die Ligatur im Zustande ihrer natürlichen Lage od. bei krankhaftem od. absichtlich bewirktem Vorfall derselben od. bei Umstülpung, wird entweder durch die Mutterscheide od. mittelst Eröffnung der Bauchhöhle von vorn verrichtet.